Aufnahme
- Eine Aufnahme ist von September bis Mai möglich.
- Kinder aus der Gemeinde Schönbrunn werden vorrangig aufgenommen (Gastkinder aus anderen Gemeinden werden berücksichtigt sofern Plätze vorhanden sind).
- Für einen Elternabend mit Besichtigung der Einrichtung und Vorstellung der Konzeption wird der Termin noch bekannt gegeben.
- Vor Eintritt in die Kindertagesstätte wird ein Schnuppertermin in der jeweiligen Gruppe vereinbart.
Abmeldung
- Bei Eintritt in die Schule wird die Abmeldung von der Einrichtung vorgenommen.
- Eine Abmeldung vor Schuleintritt muss bis spätestens 31. Mai zum 1. Juli vorgenommen werden, eine spätere Abmeldung ist nicht möglich!
- Bei Vorliegen besonderer Gründe (z. B. Umzug) ist auch eine Abmeldung während des Jahres mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich zu kündigen.
- Der Träger der Einrichtung kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen. (z. B. bei Zahlungsverzug der Beiträge).