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An- und Abmeldung

Aufnahme

  • Eine Aufnahme ist von September bis Mai möglich.
  • Kinder aus der Gemeinde Schönbrunn werden vorrangig aufgenommen (Gastkinder aus anderen Gemeinden werden berücksichtigt sofern Plätze vorhanden sind).
  • Für einen Elternabend mit Besichtigung der Einrichtung und Vorstellung der Konzeption wird der Termin noch bekannt gegeben.
  • Vor Eintritt in die Kindertagesstätte wird ein Schnuppertermin in der jeweiligen Gruppe vereinbart.

Abmeldung

  • Bei Eintritt in die Schule wird die Abmeldung von der Einrichtung vorgenommen.
  • Eine Abmeldung vor Schuleintritt muss bis spätestens 31. Mai zum 1. Juli vorgenommen werden, eine spätere Abmeldung ist nicht möglich!
  • Bei Vorliegen besonderer Gründe (z. B. Umzug) ist auch eine Abmeldung während des Jahres mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich zu kündigen.
  • Der Träger der Einrichtung kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen. (z. B. bei Zahlungsverzug der Beiträge).